Lebenshilfe Chemnitz Aktuell

Wichtige Information zur Aufhebung der Betretungsregelungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie informieren, dass laut der aktuellen Verordnung vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26.05.2021, das Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum 31.05.2021 aufgehoben wird.

Auf Grund dieser kurzfristigen und nicht angekündigten Entscheidung des SMS, haben wir uns entschieden, den Regelbetrieb ab 07.06.2021 in den Werkstätten des Lebenshilfe Chemnitz e.V. wieder aufzunehmen.

Dies bedeutet, dass für alle Werkstattbeschäftigten, sowie Klienten des Förder- und Betreuungsbereiches und Teilnehmer des Berufs- und Bildungsbereiches ab dem 07.06.2021 die Teilhabe am Arbeitsleben unsererseits wieder ermöglicht wird.

Wir als Leistungserbringer halten selbstverständlich für alle Mitarbeiter, Klienten und Personalmitarbeiter ein mit entsprechenden Fachleuten geplantes und in den Werkstätten bereits umgesetztes Hygienekonzept vor, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu senken. Einen sicheren Ausschluss einer Infektion können allerdings weder die Politik, noch wir, noch Sie in Ihrem häuslichen Umfeld gewährleisten.

Wir freuen uns sehr auf ein baldiges Wiedersehen. Bleiben Sie auch weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Vietze

Geschäftsführer

Informationen zu Priorisierung für die SARS-CoV-2-Impfung vom 25.02.202

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Folge unserer Bemühungen konnte heute erreicht werden, dass das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Beschäftigte der Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie für Personen die in Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege tätig sind, die nächsten Priorisierungsstufe zur SARS-CoV-2- Impfung eröffnet hat.

Die Geschäftsleitung des Lebenshilfe Chemnitz für Menschen mit Behinderung e.V. hat aus diesem Grund unverzüglich mit dem Taskforce Impfzentrum des DRK Kontakt aufgenommen und alle weiteren organisatorischen Abläufe abgestimmt. In den nächsten Tagen wird Ihnen hierzu ausführliches Informationsmaterial zur Verfügung stellen.

Sollten Sie vorab weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, dann wenden Sie sich an folgende E-Mailadresse:

verein(at)ov-lebenshilfe-chemnitz.de

Unser Team wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Vietze

Geschäftsführer

Informationen zu Lockdown „light“ – 30.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir alle nach dem ersten Lockdown gut über die Sommermonate gekommen sind, Mitarbeiter und Angestellte auf die Einhaltung des Hygienekonzepts geachtet haben und wir dankenswerter Weise keinen Corona-Ausbruch bei Mitarbeitern und Bewohnern zu verzeichnen hatten, ist nun seitens der Bundesregierung ein neuer Lockdown „light“ ab dem 02.11.2020 beschlossen worden.

Nach unseren Erkenntnissen wird durch das Sächsische Staatsministerium heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen werden. Wir gehen momentan davon aus, dass es kein Betretungsverbot für die Werkstätten und keine Besuchsverbote für die unterschiedlichen Wohnformen der Lebenshilfe Chemnitz geben wird.

Sicherlich muss das Hygienekonzept des Unternehmens überprüft werden und eventuell an die neuen gesetzlichen  Bestimmungen angepasst werden. Hier haben wir bereits in der letzten Woche weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter, Klienten, Teilnehmer, Bewohner und Personalmitarbeiter getroffen.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Beschäftigten bedanken, dass alle die Hygieneschutzmaßnahmen so konsequent umsetzen.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Vietze

Geschäftsführer

Inklusiver Spielplatz im Wohnpark Lebens(t)räume – Nimm Platz 2000! – Abstimmung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Aktion Mensch baut in Kooperation mit Rewe und Procter & Gamble inklusive Spielplätze in ganz Deutschland. Einer dieser Spielplätze wird im Wohnpark Lebens(t)räume der Lebenshilfe Chemnitz e.V. im Herbst 2020 errichtet.

Das Besondere: auf einem inklusiven Spielplatz können Kinder mit und ohne Behinderung spielen. Inklusion wird auf diese Weise früh gelebt und lässt Barrieren im Kopf erst gar nicht entstehen.

Die Finanzierung der Aktion Mensch reicht nicht aus um den Spielplatz zu bauen. Aus diesem Grund hat sich die Lebenshilfe Chemnitz e.V. u.a. für Mittel aus dem Projekt „Nimm Platz 2020“ der Kulturhauptstadt 2025 der Stadt Chemnitz beworben.

Das Spielplatzprojekt ist eines von 14 ausgewählten Projekten. Auf der Webseite https://chemnitz2025.de/nimmplatz/ kann für das Spielplatzprojekt abgestimmt werden. Die 10 Projekte mit den meisten Stimmen erhalten Fördermittel.

Wir möchten Sie herzlich bitten die Webseite (https://chemnitz2025.de/nimmplatz/) in der Zeit vom 09.07.2020 bis zum 19.07.2020 zu besuchen und für unser Spielplatzprojekt „Inklusiver Spielplatz auf der Röslerstraße“ abzustimmen.

Vielen herzlichen Dank.

Ihr Vorstand der Lebenshilfe Chemnitz e.V.

Wichtige Information zu neuen Betretungsregelungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderung – 24.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der Informationen aus den entsprechenden Ministerien in Sachsen ist davon auszugehen, dass die Werkstätten betreffenden Allgemeinverfügungen nicht verlängert werden. Wir gehen daher davon aus, dass ab dem 30.06.2020 das allgemeine Betretungsverbot für die Mitarbeiter der WfbM`s aufgehoben ist.

Dies bedeutet, dass Werkstattbeschäftigte sowie Klienten des Förder- und Betreuungsbereiches aufgrund der bestehenden Verträge nach dem Willen des KSV ab dem 30.06.2020 das Werkstattverhältnis wieder aufnehmen müssen.

Wir als Leistungserbringer halten für alle Mitarbeiter, Klienten und Personalmitarbeiter ein mit entsprechenden Fachleuten geplantes und in den Werkstätten bereits umgesetztes Hygienekonzept vor.  Allerdings führen diese Maßnahmen zwar zu einer wesentlichen Herabsetzung des Infektionsrisikos – einen sicheren Ausschluss einer Infektion können weder die Politik, noch wir, noch Sie in Ihrem häuslichen Umfeld gewährleisten.

Für weitere Informationen halten wir verschiedene Kommunikationswege für Sie bereit:

Wir freuen uns sehr auf ein baldiges Wiedersehen. Bleiben Sie auch weiterhin Gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Vietze

Geschäftsführer

Klarstellung zu irreführenden Informationen der dpa zu „Hilfen für Werkstätten“ in den Tageszeitungen

Ein Artikel der dpa „Hilfen für Werkstätten“ wurde von verschiedenen Medien übernommen. Dieser Artikel führt verständlicherweise zur Verwirrung. Bei Beschäftigten, welche in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, wird der Eindruck erweckt, dass für die Monate mit Betretungsverbot im Zusammenhang mit Covid-19 zusätzlich Geld in Höhe von 89,- € je Monat beantragt werden kann.

Bei dem angesprochenen Förderprogramm geht es um das monatliche Grundentgelt in Höhe von 89,- €. Das Grundentgelt muss von den Werkstätten über Umsatzerlöse selbst erwirtschaftet werden. Durch das Betretungsverbot konnten weniger Aufträge erfüllt werden und es fehlen dementsprechend die Umsatzerlöse für Lohnzahlungen. Im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat man erkannt, dass dies für die Werkstätten zu finanziellen Problemen führen kann. Deshalb wurde ein Förderprogramm geschaffen. Die Werkstätten sollen für das gezahlte Grundentgelt von 89,- €/Monat an Werkstattgänger, die nicht in die Werkstatt kommen durften und damit auch keine Umsatzerlöse erwirtschaften konnten, einen Festzuschuss über Fördermittel erhalten. Also einen Ausgleich für fehlende Umsatzerlöse. Dazu können die Werkstätten beim KSV-Sachsen Fördermittelanträge stellen. Ein Rechtsanspruch für diese Fördermittel besteht für die Werkstätten nicht.

Aufgrund einer Formulierung im letzten Satz erweckt die dpa-Meldung den Anschein, zusätzliches Entgelt über Fördermittel in Höhe von 89,- €/Monat an jeden Beschäftigten der sächsischen Werkstätten zu vergeben. Gemeint ist jedoch ein Zuschuss an die Werkstätten zur Refinanzierung der gezahlten Grundentgelte. Verständlicherweise sind nur Werkstätten und andere Leistungsanbieter antragsberechtigt. Aber nicht – wie in der Meldung formuliert – die Werkstattgänger. Zu Rechtsansprüchen und Zugangsvoraussetzungen gibt es keine Aussagen.

Die uns bekannten Werkstätten haben trotz fehlender Umsatzerlöse in den Krisenmonaten das Grundentgelt an alle Beschäftigten der Werkstätten gezahlt. Einige Werkstätten werden zeitnah Fördermittel beantragen. Sollten diese Fördermittel bewilligt werden, dienen sie dann der Refinanzierung der bereits gezahlten Entgelte. Wir finden es sehr bedauerlich, dass die in den Medien verbreiteten Informationen zu falschen Erwartungen geführt haben.

Silke Hoekstra
Geschäftsführerin Landesverband
Lebenshilfe Sachsen e.V.

Informationen zur Lage in der WfbM – update 20.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

es liegen turbulente Zeiten hinter uns, in denen ein Betretungsverbot für die Werkstätten und Wohneinrichtungen durch den Freistaat Sachsen ausgesprochen wurde.

Nun ist eine neue Allgemeinverfügung durch den Freistaat Sachsen erlassen worden, wonach gewisse Lockerungen des Betretungsverbotes in Werkstätten und Wohneinrichtungen in das Ermessen der jeweiligen Einrichtungsträger gestellt werden.

Besonders den Bewohnern der Wohneinrichtungen kann es nun endlich wieder erlaubt werden, in bestimmtem Maße, Kontakt zu Ihren Angehörigen oder nahestehenden Personen aufnehmen zu können. Ebenfalls kann den Bewohnern erlaubt werden, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten. Diese Regelungen gelten natürlich nur im Rahmen der Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.

Des Weiteren tritt eine Lockerung im Bereich der Werkstätten in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen sowie mit erforderlichen umgesetzten Konzepten bezüglich des Arbeitsschutzes sowie Hygienemaßnahmen können einzelne Mitarbeiter ab dem 25.05.2020 ihre Tätigkeiten in der Werkstatt aufnehmen.

Besonderes Augenmerk muss natürlich hierbei auf eventuelle Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf oder Lungenvorerkrankungen gelegt werden. Diese Personen sind von dem Betretungsverbot der Werkstätten für Menschen mit Behinderung immer noch eingeschlossen.

Aber auch für diesen Personenkreis werden wir durch verschiedene Maßnahmen Hilfestellungen leisten können.

Alle Bewohner, Mitarbeiter, Angehörige sowie gesetzliche Betreuer erhalten in den nächsten Tagen von uns Mitteilungen, wie sich die Lockerungen auf sie selbst oder Ihren Angehörigen auswirken.

Die Geschäftsleitung hat mit allen Bereichsleitern und Teamleiter entsprechende Anweisung zur strengsten Einhaltung der Hygienemaßnahmen besprochen. Bitte bereiten Sie sich auf strenge Regelungen diesbezüglich vor.

Wir hoffen das für alle Beteiligten ob Mitarbeiter, Bewohner oder Personalarbeiter die Rückkehr in ein kleines bisschen „Normalität“ problemlos verläuft.

Auf ein baldiges Wiedersehen – bleiben Sie weiterhin gesund!

Marcus Vietze

Im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung des Lebenshilfe Chemnitz e.V.

Aktuelle Informationen zur Lage in der WfbM – Update 30.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichen immer mehr Fragen, wann die Werkstätten und Wohnheime bzw. AWG`s wieder betreten werden dürfen und wann zum „Normalbetrieb“ übergegangen werden kann. Wir können hierzu leider keine Aussagen treffen.

Wir möchten aber darüber informieren, dass die zuständigen Ministerien für die Zeit nach dem 04.05.2020 noch keine großen Änderungsmöglichkeiten für die Allgemeinverfügungen für Werkstätten und Wohneinrichtungen sehen.

Aber man denkt inzwischen darüber nach, wie ab dem 18.05.2020 wieder mehr Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten tätig sein können und welche Lockerungen für den Bereich Wohnen möglich sein werden.

Alle Entscheidungen hängen natürlich von der aktuellen Lage und den neu aufgetretenen Erkrankungen ab. Wenn die Anzahl der Erkrankungen wieder steigt, dann kann es wahrscheinlich keine Lockerungen der Regelungen geben. Das wäre nach Ansicht der zuständigen Ministerien zu gefährlich.

Damit eine mögliche Öffnung ohne Gefährdungen durchgeführt werden kann, wird es in den kommenden Wochen Gespräche zwischen dem Sozialministerium und den Einrichtungen der Behindertenhilfe geben. Dabei sollen auch fundierte Konzepte für die eine Öffnung gemacht werden.

Als Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass sich bis zum 18.05.2020 wahrscheinlich nichts ändern wird und die ersten Lockerungen frühestens ab dem 18.05.2020 erfolgen werden.

Wir gehen jedoch auch dann davon aus, dass Lockerungen zunächst erst einige wenige Teilbereiche betreffen wird und über einen „Normalbetrieb“ der Werkstätten und Wohneinrichtungen nicht vor Ende Juni 2020 durch die zuständigen Ministerien nachgedacht werden wird.

Sobald wir detaillierte und fundierte Informationen haben, werden wir Sie selbstverständlich sofort informieren.

Bis dahin – bleiben Sie weiterhin gesund!

Marcus Vietze
im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung der Lebenshilfe Chemnitz e.V.

neue Informationen zur Corona-Krise – Update 16.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hoffen, Sie sind alle gesund geblieben und haben die mehr als drei Wochen andauernden Kontaktverbote und Betretungsverbote einigermaßen unbeschadet überstanden.

Mit Spannung haben wir die gemeinsamen Beratungen der Bundesregierung und der Landesregierungen verfolgt.

Auch wenn ab dem 20.04.2020 einige Beschränkungen für Läden bis zu 800 m² Verkaufsfläche etc. teilweise aufgehoben wurden, sind wir informiert worden, dass die Betretungsverbote in den Werkstätten und den Wohneinrichtungen – Wohnheim, AWG und abw-flex – unverändert beibehalten werden.

Dies heißt leider, dass Mitarbeiter grundsätzlich die Werkstätten nicht besuchen dürfen, ausgenommen sind nach wie vor die für die medizinische Versorgung relevanten Bereiche oder bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Notbetreuung. In den Wohneinrichtungen gilt nach wie vor ein Besuchs- und Kontaktverbot.

Wir wissen, dass dies insbesondere für unsere Bewohner eine psychisch sehr belastende Situation darstellt, die wir nur durch verschiedene Maßnahmen versuchen können zu lindern. Bei Fragen und Probleme ist weiterhin unser Sozialer Dienst unter der e-Mail-Adresse sozialerdienst@ov-lebenshilfe-chemnitz.de zu erreichen.

Das Besuchs- und Betretungsverbot soll zunächst bis 03.05.2020 weiter aufrechterhalten werden. Erst danach werden die Bundesregierung und die Landesregierung über Lockerungen diskutieren.

Erfreulicherweise sind wir bislang von Erkrankungen und Verdachtsfällen verschont geblieben. Wir hoffen in unser aller Interesse, dass dies weiterhin so bleibt.

Bleiben Sie auch weiterhin gesund.

Marcus Vietze
im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung der Lebenshilfe Chemnitz e.V.

Solidarität in Zeiten der Corona-Krise – offener Elternbrief des Vorsitzenden des Vorstands der Lebenshilfe Sachsen e.V.

Liebe Eltern, liebe Angehörige,

die Corona-Pandemie verlangt uns allen erhebliche Einschränkungen ab und stellt uns vor große Herausforderungen. Das gilt in besonderer Weise für Sie, die Sie sich als Familienangehörige um Menschen mit Behinderung sorgen. Wegen ihrer Behinderung sind viele dieser Menschen besonders durch das Virus bedroht. Sie brauchen daher besonderen Schutz. Insbesondere Menschen, die in einer Wohneinrichtung leben und nicht in ihrer Familie betreut werden können.

Um diesen Schutz zu gewährleisten ist es zwingend erforderlich, dass sich alle an die Vorgaben der Behörden halten. Dazu gehören insbesondere auch die verordneten Beschränkungen von Besuchen in den Einrichtungen. Wir können gut verstehen, dass Sie diese Beschränkungen hart treffen, gerade jetzt, wo Sie Ihren Angehörigen mit Behinderung in der schweren Zeit beistehen möchten. Aber machen Sie sich bitte klar, dass die Gesundheit nicht nur ihres Angehörigen, sondern auch der anderen Bewohnerinnen und Bewohner auf dem Spiel steht.
Bitte lassen Sie sich nicht von Halbwahrheiten und Falschmeldungen verunsichern, wie sie z.B. im Internet (Social Media) verbreitet werden, sondern halten Sie sich an die amtlichen Verlautbarungen.

Die Wohneinrichtungen Ihrer Lebenshilfe tun alles in ihrer Macht stehende, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern und mögliche Folgen abzumildern.

Der Landesverband der Lebenshilfe macht zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und den anderen Fachverbänden der Behindertenhilfe auf Landes- und Bundesebene seinen Einfluss geltend. Wir setzen uns dafür ein, dass bei den vielen politischen Entscheidungen, die jetzt in kurzer Zeit getroffen werden müssen, die Belange Ihrer Angehörigen, die Belange von Menschen mit Behinderungen, die notwendige Berücksichtigung finden. Dazu gehört vor allem die Ausstattung mit Schutzausrüstung und Hygieneartikeln, aber auch die finanzielle Absicherung der Einrichtungen und Dienste, die die Menschen betreuen.

Den Lebenshilfen vor Ort und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt unser größter Respekt und unsere größte Anerkennung für das was sie täglich leisten. Als Vater einer Tochter mit Behinderung kann ich Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen. Aber gerade deshalb bitte ich Sie nochmals eindringlich:

Unterstützen Sie die Arbeit der Wohneinrichtung im Interesse Ihrer Angehörigen und deren MitbewohnerInnen. Halten Sie sich dazu bitte an die Regeln und Schutzvorgaben, die zurzeit unabdingbar sind.

Es grüßt Sie herzlich

Bernd Wiesner

Vorsitzender des Vorstands

 

Download des Elternbriefs