Informationen zum Corona-Virus – 18.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wie jedem in den letzten Tagen bewußt werden mußte, kommen gravierende Maßnahmen in Folge der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus auf uns alle zu.

Wir möchten Sie jedoch zu dem aktuellen Stand der Entwicklungen informieren. Dabei können wir nicht auf alle Einzelfragen eingehen, sondern können nur Informationen weitergeben, von denen wir ausgehen, dass diese den Großteil von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Angestellten und Angehörigen betreffen.

Wir müssen auch um Verständnis bitten – aber die Informationsflüsse an uns durch die Behörden sind äußerst spärlich. Teilweise können wir uns auch nur über die allgemein zugänglichen Medien informieren.

Die wichtigste Aussage die getroffen werden kann, ist, dass wir ohne behördliche Aufforderung die Werkstätten der Lebenshilfe Chemnitz e.V. nicht schließen werden. Es kann jedoch passieren, dass wir eine Schließungsanordnung behördlicherseits erhalten. Dann werden wir dem selbstverständlich nachkommen. Stand gestern Abend (17.03.2020) wurde in Sachsen keine Schließung von Werkstätten behördlicherseits angeordnet. Anders in Thüringen – dort wurden die Werkstätten bereits ab Mittwoch (18.03.2020) geschlossen.

Die Informationen, die uns zugänglich sind, besagen, dass im Falle der Schließung von Werkstätten, eine Notbetreuung gewährleistet werden kann. Ebenfalls soll die Aufrechterhaltung von wichtigen Bereichen (z.B. Wäscherei) möglich sein. Teilschließungen von Werkstattbereichen müssen wir uns jedoch vorbehalten.

Wir haben Verständnis dafür, sofern Eltern und Betreuer ihre Angehörigen auf Grund eines möglichen Infektionsrisikos nicht in der Werkstatt arbeiten bzw. betreut haben wollen. Ab morgen (19.03.2020) werden und können wir daher alle Abwesenheiten von Mitarbeitern auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren.

Weiterhin werden wir einen Fragebogen an die Eltern und Betreuer ausreichen, in dem angegeben werden soll, ob eine Notbetreuung gewünscht wird oder – sofern keine Schließung angeordnet wird – eine Weiterarbeit der Mitarbeiter gewünscht wird.

Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass die Anzahl der zu betreuenden Mitarbeiter rapide zurückgeht. Aus diesem Grund wird auch über die Anordnung von Kurzarbeit bei den Angestellten nachgedacht werden müssen. Wir werden versuchen, diese so sozial wie möglich umzusetzen.

Die Betreuung in den Wohnheimen, Außenwohngruppen und abW-flex bzw. abW werden wir selbstverständlich aufrechterhalten.

Für welche Zeitdauer die Maßnahmen durch die Behörden angeordnet werden, lässt sich nicht prognostizieren. Wir gehen jedoch davon aus, dass ein Zeitraum von zwei Monaten nicht ausreichen wird, um die Gefährdungslage einzudämmen. Insofern ist zu vermuten, dass die Maßnahmen eher sechs Monate Bestand haben werden – eine Normalisierung wird nicht vor Ablauf von 12 Monaten eintreten.

Ich wünsche uns, Ihnen und Ihren Angehörigen, dass diese Prognose falsch ist. Wir müssen in dieser Zeit alle zusammen für den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter und Angestellten kämpfen aber – auch wenn dies in Anbetracht der Gefahren für die Gesundheit und das Leben zweitrangig ist – den Fortbestand unserer Werkstätten im Auge behalten.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern, Betreuer, Angestellten und unsere Kunden müssen ab jetzt gemeinsam als Team kämpfen, dass wir alle unbeschadet diese Krise meistern. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gesund bleiben!

Marcus Vietze
im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung