Aktuelle Informationen zur Lage in der WfbM – Update 30.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichen immer mehr Fragen, wann die Werkstätten und Wohnheime bzw. AWG`s wieder betreten werden dürfen und wann zum „Normalbetrieb“ übergegangen werden kann. Wir können hierzu leider keine Aussagen treffen.
Wir möchten aber darüber informieren, dass die zuständigen Ministerien für die Zeit nach dem 04.05.2020 noch keine großen Änderungsmöglichkeiten für die Allgemeinverfügungen für Werkstätten und Wohneinrichtungen sehen.
Aber man denkt inzwischen darüber nach, wie ab dem 18.05.2020 wieder mehr Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten tätig sein können und welche Lockerungen für den Bereich Wohnen möglich sein werden.
Alle Entscheidungen hängen natürlich von der aktuellen Lage und den neu aufgetretenen Erkrankungen ab. Wenn die Anzahl der Erkrankungen wieder steigt, dann kann es wahrscheinlich keine Lockerungen der Regelungen geben. Das wäre nach Ansicht der zuständigen Ministerien zu gefährlich.
Damit eine mögliche Öffnung ohne Gefährdungen durchgeführt werden kann, wird es in den kommenden Wochen Gespräche zwischen dem Sozialministerium und den Einrichtungen der Behindertenhilfe geben. Dabei sollen auch fundierte Konzepte für die eine Öffnung gemacht werden.
Als Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass sich bis zum 18.05.2020 wahrscheinlich nichts ändern wird und die ersten Lockerungen frühestens ab dem 18.05.2020 erfolgen werden.
Wir gehen jedoch auch dann davon aus, dass Lockerungen zunächst erst einige wenige Teilbereiche betreffen wird und über einen „Normalbetrieb“ der Werkstätten und Wohneinrichtungen nicht vor Ende Juni 2020 durch die zuständigen Ministerien nachgedacht werden wird.
Sobald wir detaillierte und fundierte Informationen haben, werden wir Sie selbstverständlich sofort informieren.
Bis dahin – bleiben Sie weiterhin gesund!
Marcus Vietze
im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung der Lebenshilfe Chemnitz e.V.