Wichtige Information zu neuen Betretungsregelungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderung – 24.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der Informationen aus den entsprechenden Ministerien in Sachsen ist davon auszugehen, dass die Werkstätten betreffenden Allgemeinverfügungen nicht verlängert werden. Wir gehen daher davon aus, dass ab dem 30.06.2020 das allgemeine Betretungsverbot für die Mitarbeiter der WfbM`s aufgehoben ist.

Dies bedeutet, dass Werkstattbeschäftigte sowie Klienten des Förder- und Betreuungsbereiches aufgrund der bestehenden Verträge nach dem Willen des KSV ab dem 30.06.2020 das Werkstattverhältnis wieder aufnehmen müssen.

Wir als Leistungserbringer halten für alle Mitarbeiter, Klienten und Personalmitarbeiter ein mit entsprechenden Fachleuten geplantes und in den Werkstätten bereits umgesetztes Hygienekonzept vor.  Allerdings führen diese Maßnahmen zwar zu einer wesentlichen Herabsetzung des Infektionsrisikos – einen sicheren Ausschluss einer Infektion können weder die Politik, noch wir, noch Sie in Ihrem häuslichen Umfeld gewährleisten.

Für weitere Informationen halten wir verschiedene Kommunikationswege für Sie bereit:

Wir freuen uns sehr auf ein baldiges Wiedersehen. Bleiben Sie auch weiterhin Gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Vietze

Geschäftsführer