Klarstellung zu irreführenden Informationen der dpa zu „Hilfen für Werkstätten“ in den Tageszeitungen

Ein Artikel der dpa „Hilfen für Werkstätten“ wurde von verschiedenen Medien übernommen. Dieser Artikel führt verständlicherweise zur Verwirrung. Bei Beschäftigten, welche in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, wird der Eindruck erweckt, dass für die Monate mit Betretungsverbot im Zusammenhang mit Covid-19 zusätzlich Geld in Höhe von 89,- € je Monat beantragt werden kann.

Bei dem angesprochenen Förderprogramm geht es um das monatliche Grundentgelt in Höhe von 89,- €. Das Grundentgelt muss von den Werkstätten über Umsatzerlöse selbst erwirtschaftet werden. Durch das Betretungsverbot konnten weniger Aufträge erfüllt werden und es fehlen dementsprechend die Umsatzerlöse für Lohnzahlungen. Im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat man erkannt, dass dies für die Werkstätten zu finanziellen Problemen führen kann. Deshalb wurde ein Förderprogramm geschaffen. Die Werkstätten sollen für das gezahlte Grundentgelt von 89,- €/Monat an Werkstattgänger, die nicht in die Werkstatt kommen durften und damit auch keine Umsatzerlöse erwirtschaften konnten, einen Festzuschuss über Fördermittel erhalten. Also einen Ausgleich für fehlende Umsatzerlöse. Dazu können die Werkstätten beim KSV-Sachsen Fördermittelanträge stellen. Ein Rechtsanspruch für diese Fördermittel besteht für die Werkstätten nicht.

Aufgrund einer Formulierung im letzten Satz erweckt die dpa-Meldung den Anschein, zusätzliches Entgelt über Fördermittel in Höhe von 89,- €/Monat an jeden Beschäftigten der sächsischen Werkstätten zu vergeben. Gemeint ist jedoch ein Zuschuss an die Werkstätten zur Refinanzierung der gezahlten Grundentgelte. Verständlicherweise sind nur Werkstätten und andere Leistungsanbieter antragsberechtigt. Aber nicht – wie in der Meldung formuliert – die Werkstattgänger. Zu Rechtsansprüchen und Zugangsvoraussetzungen gibt es keine Aussagen.

Die uns bekannten Werkstätten haben trotz fehlender Umsatzerlöse in den Krisenmonaten das Grundentgelt an alle Beschäftigten der Werkstätten gezahlt. Einige Werkstätten werden zeitnah Fördermittel beantragen. Sollten diese Fördermittel bewilligt werden, dienen sie dann der Refinanzierung der bereits gezahlten Entgelte. Wir finden es sehr bedauerlich, dass die in den Medien verbreiteten Informationen zu falschen Erwartungen geführt haben.

Silke Hoekstra
Geschäftsführerin Landesverband
Lebenshilfe Sachsen e.V.