Lebenshilfe Chemnitz Aktuell
aktueller Stand zur Corona-Krise – Update 27.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie kurz über den aktuellen Stand informieren.
Das Betretungsverbot für Werkstätten und Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe im Freistaat Sachsen haben wir entsprechend der Allgemeinverfügung umgesetzt. Derzeit leisten wir nur noch Notbetreuung für Mitarbeiter bzw. Betreuung in besonders wichtigen Bereichen der Werkstatt.
Wir sind froh, dass bis zum heutigen Tag weder ein Corona-Verdachtsfall noch eine bestätigte Infektion bei Mitarbeitern oder Personalmitarbeitern aufgetreten ist. Wir hoffen, dass dies noch lang so bleiben wird und halten dafür die strengen Hygienevorschriften konsequent ein.
Leider besteht in allen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und damit auch der Lebenshilfe Chemnitz ein Besuchsverbot. Dies führt dazu, dass unsere Bewohner des Wohnheims nicht wie gewohnt an den Wochenenden ihre Angehörigen besuchen dürfen, da wir in diesem Fall den weiteren Aufenthalt der Bewohner im Wohnheim ablehnen müssen.
In Folge der eingeschränkten Anwesenheit von Mitarbeitern ist natürlich ein Großteil der Betreuungsaufgaben weggebrochen. Wir mussten daher bereits ab 23.03.2020 Kurzarbeit anordnen und werden dies in den kommenden Tagen und Wochen noch weiter ausbauen müssen.
Da wir nicht wissen ob und in welchem Umfang staatliche Unterstützungsgelder oder auch Kostensätze für abwesende Mitarbeiter durch den KSV an uns gezahlt werden, müssen wir derzeit alle erforderlichen Entscheidungen unter der Maßgabe treffen, dass derartige Zahlungen an uns nicht erfolgen.
Wir hoffen im Interesse unserer Mitarbeiter und Personalmitarbeiter, dass diese schwierigen Zeiten in absehbarer Zeit überstanden sind und wir wieder zu einer gewissen Normalität übergehen können.
Bleiben Sie gesund!
Marcus Vietze
im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung der Lebenshilfe Chemnitz e.V.
aktueller Stand zum Corona-Virus – Update 20.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern Abend ist uns die Entscheidung des Freistaates Sachsen im Bezug auf Werkstätten
und den Umgang in der Corona-Krise bekanntgegeben worden. Der Freistaat Sachsen hat
eine Allgemeinverfügung erlassen.
Im Rahmen der Allgemeinverfügung hat der Freistaat Sachsen folgendes verfügt:
Für die Werkstätten ist ein Betretungsverbot für die Mitarbeiter erlassen worden. Das
Betretungsverbot tritt ab morgen, den 21.03.2020 in Kraft. Dies bedeutet, dass grundsätzlich
kein Mitarbeiter mehr die Werkstätten aufsuchen darf. Ausgenommen hiervon sind zunächst
alle Angestellten, die nicht als Mitarbeiter zu qualifizieren sind. Der Freistaat Sachsen hat
jedoch nicht unerhebliche Ausnahmen von diesem Betretungsverbot erlassen. Das
Betretungsverbot tritt ab 21.03.2020 in Kraft.
Nach Entscheidung der Geschäftsleitung bzw. des Werkstattleiters können Ausnahmen
entsprechend der Allgemeinverfügung für
– besonders wichtige Bereiche (z.B. Wäscherei, Großküchen etc.)
– Mitarbeiter auf Außenarbeitsplätzen
– Mitarbeiter, die im Rahmen einer Notfallbetreuung betreut werden müssen
zugelassen werden.
Das Leben und die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Angestellten hat für uns jetzt höchste
Priorität. Wir werden daher alle Entscheidungen dem Infektionsschutz unterordnen.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter bzw. dessen Angehörige und Betreuer selbst
entscheiden, ob er die Werkstatt aufsuchen will oder aus verständlichen Gründen zur
Vermeidung einer Ansteckungsgefahr in den Werkstätten der Arbeit fern bleiben will.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen bei einem Fernbleiben nicht vorgelegt werden.
Wir werden jedoch im Laufe des Tages prüfen, welche Ausnahmen von dem
Betretungsverbot durch uns als Werkstattträger zugelassen bzw. angeordnet werden. Sollte
ein Mitarbeiter von diesem Betretungsverbot ausgenommen werden, gilt auch hier, dass ein
weiterer Besuch der WfbM auf freiwilliger Basis erfolgt.
Wichtig ist für uns zu wissen, welche Angehörigen bzw. Betreuer keine Betreuung des
jeweiligen Mitarbeiters gewährleisten bzw. organisieren können. Wir möchten Sie daher
bitten, uns möglichst kurzfristig über die Notwendigkeit einer Notfallbetreuung für den
jeweiligen Mitarbeiter zu informieren.
Weiterhin wäre uns sehr wichtig, dass wir aktuelle Informationen auch elektronisch an Sie
übermitteln können und dürfen. Teilen Sie uns daher bitte auch Ihre E-Mail-Adressen und
Handynummern mit, unter denen wir Sie erreichen können. Wir sehen uns außerstande jede
neue Information auf dem Postweg zu übermitteln. Dies erfordert einen immens hohen Zeitund
Kostenaufwand, den wir derzeit nicht erbringen können.
Zum Schutz aller dürfen wir Sie auch bitten, uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn
ein Mitarbeiter Symptome wie Fieber oder Husten aufweist oder wenn in dem näheren
Umfeld des Mitarbeiters ein bestätigter oder auch Covid-19-Verdachtsfall auftritt.
Wir werden für die Werkstattbereiche, welche weiter betrieben werden können und müssen
auch weitere Hygieneegeln erlassen, damit eine Infektionsgefahr so weit wie möglich
unterbunden wird. Wir hoffen, dass wir keine Covid-19-Erkrkankung bei unseren Mitarbeitern
oder Angestellten auftreten wird. Allerdings gehen wir leider davon aus, dass dies früher
oder später auch bei uns passieren wird. Wir werden dann in enger Abstimmung mit dem
Gesundheitsamt über Isolierungen und weitere Maßnahmen des Infektionsschutzes
entscheiden müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.
Bleiben Sie gesund!
Marcus Vietze
im Auftrag des Vorstandes und der Geschäftsleitung
Informationen zum Corona-Virus – 18.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wie jedem in den letzten Tagen bewußt werden mußte, kommen gravierende Maßnahmen in Folge der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus auf uns alle zu.
Wir möchten Sie jedoch zu dem aktuellen Stand der Entwicklungen informieren. Dabei können wir nicht auf alle Einzelfragen eingehen, sondern können nur Informationen weitergeben, von denen wir ausgehen, dass diese den Großteil von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Angestellten und Angehörigen betreffen.
Wir müssen auch um Verständnis bitten – aber die Informationsflüsse an uns durch die Behörden sind äußerst spärlich. Teilweise können wir uns auch nur über die allgemein zugänglichen Medien informieren.
Die wichtigste Aussage die getroffen werden kann, ist, dass wir ohne behördliche Aufforderung die Werkstätten der Lebenshilfe Chemnitz e.V. nicht schließen werden. Es kann jedoch passieren, dass wir eine Schließungsanordnung behördlicherseits erhalten. Dann werden wir dem selbstverständlich nachkommen. Stand gestern Abend (17.03.2020) wurde in Sachsen keine Schließung von Werkstätten behördlicherseits angeordnet. Anders in Thüringen – dort wurden die Werkstätten bereits ab Mittwoch (18.03.2020) geschlossen.
Die Informationen, die uns zugänglich sind, besagen, dass im Falle der Schließung von Werkstätten, eine Notbetreuung gewährleistet werden kann. Ebenfalls soll die Aufrechterhaltung von wichtigen Bereichen (z.B. Wäscherei) möglich sein. Teilschließungen von Werkstattbereichen müssen wir uns jedoch vorbehalten.
Wir haben Verständnis dafür, sofern Eltern und Betreuer ihre Angehörigen auf Grund eines möglichen Infektionsrisikos nicht in der Werkstatt arbeiten bzw. betreut haben wollen. Ab morgen (19.03.2020) werden und können wir daher alle Abwesenheiten von Mitarbeitern auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren.
Weiterhin werden wir einen Fragebogen an die Eltern und Betreuer ausreichen, in dem angegeben werden soll, ob eine Notbetreuung gewünscht wird oder – sofern keine Schließung angeordnet wird – eine Weiterarbeit der Mitarbeiter gewünscht wird.
Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass die Anzahl der zu betreuenden Mitarbeiter rapide zurückgeht. Aus diesem Grund wird auch über die Anordnung von Kurzarbeit bei den Angestellten nachgedacht werden müssen. Wir werden versuchen, diese so sozial wie möglich umzusetzen.
Die Betreuung in den Wohnheimen, Außenwohngruppen und abW-flex bzw. abW werden wir selbstverständlich aufrechterhalten.
Für welche Zeitdauer die Maßnahmen durch die Behörden angeordnet werden, lässt sich nicht prognostizieren. Wir gehen jedoch davon aus, dass ein Zeitraum von zwei Monaten nicht ausreichen wird, um die Gefährdungslage einzudämmen. Insofern ist zu vermuten, dass die Maßnahmen eher sechs Monate Bestand haben werden – eine Normalisierung wird nicht vor Ablauf von 12 Monaten eintreten.
Ich wünsche uns, Ihnen und Ihren Angehörigen, dass diese Prognose falsch ist. Wir müssen in dieser Zeit alle zusammen für den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter und Angestellten kämpfen aber – auch wenn dies in Anbetracht der Gefahren für die Gesundheit und das Leben zweitrangig ist – den Fortbestand unserer Werkstätten im Auge behalten.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern, Betreuer, Angestellten und unsere Kunden müssen ab jetzt gemeinsam als Team kämpfen, dass wir alle unbeschadet diese Krise meistern. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gesund bleiben!
Marcus Vietze
im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung
Einführung des Warenwirtschaftssystems AvERP
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Vorhaben:
Einführung des Warenwirtschaftssystems AvERP in der Lebenshilfe Chemnitz für Menschen mit Behinderung e.V.
Vorhabensziel:
Mit der Einführung des Warenwirtschaftssystems AvERP werden alle Geschäftsbereiche der Produktion in einem System abgebildet. Diese umfassen: den Einkauf, die Lagerwirtschaft, die Produktionsplanung, die Auftragsabwicklung und darüber hinaus auch statistische Auswertungen.
Das Vorhaben wird durch Mittel der Europäischen Union unterstützt. |
Lebenshilfe zu „Team Wallraff“: Die dort gezeigten Übergriffe widersprechen all unseren Werten
In der Sendung „Team Wallraff“ auf RTL am Montagabend, 20. Februar, wurden Vorfälle in Werk- und Wohnstätten gezeigt, die Übergriffe gegenüber Menschen mit Behinderung darstellen. Die Lebenshilfe ist von den dargestellten Handlungsweisen sehr betroffen. Was dort zu sehen war, widerspricht all unseren Werten und unserem Engagement mit und für Menschen mit Behinderung.
In den Einrichtungen vor Ort sind seit Bekanntwerden der Vorfälle Mitte Januar Maßnahmen zur Aufklärung eingeleitet worden, die Namen der betroffenen Mitarbeitenden wurden von RTL jedoch erst kurzfristig vor der Sendung mitgeteilt. Wir unterstützen, dass die in der Reportage gezeigten Einrichtungen ihre Aufsichtsbehörden eingeschaltet und die Übergriffe angezeigt haben, um das Fehlverhalten aufzuklären und abzustellen.
In den Diensten und Einrichtungen der Lebenshilfe wird gute Arbeit geleistet. Das in der Sendung gezeigte Verhalten von Mitarbeitern wird nicht toleriert. Ihnen drohen jetzt arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen. „Ich habe selbst eine Tochter mit schwerer geistiger Behinderung und kenne die Arbeit in Diensten und Einrichtungen“, sagt Bundesgeschäftsführerin Jeanne Nicklas Faust. „Nach der Aufklärung und den Konsequenzen in den betroffenen Einrichtungen ist es unabdingbar, das Hinschauen weiter zu verstärken, um solche Übergriffe gegenüber Menschen mit Behinderung unmöglich zu machen.“
Organisation
Bundesvereingung Lebenshilfe
Veröffentlichung
21.02.2017, 09:27 Uhr
Ihr Kontakt zu uns
Wir haben freie Plätze und freie Kapazitäten
Wir bieten Arbeitsplätze in folgenden Arbeitsbereichen:
- Montage und Kommissionierung
- Elektromontage und Kabelkonfektion
- Metallbearbeitung
- Kunststoffspritzguss
- Holzverarbeitung
- Buchbinderei
- Lager/Versand
- Obst- und Gemüseanbau
- Haus- und Landschaftspflege
- Hauswirtschaft/Küche
- Wäscherei/Wäschefinish
- Verwaltung/Empfang
für weitere Informationen: Tel.: (0371) 2 81 40-0
Wir fördern und betreuen erwachsene Menschen mit schweren oder Mehrfachbehinderungen gezielt, um die Fähigkeiten jedes Einzelnen weiterzuentwickeln bzw. zu erhalten.
Wir haben freie Plätze im Förder- und Betreuungsbereich (FBB):
für weitere Informationen: Tel.: (0371) 2 81 40-0
Wir haben freie Plätze in unseren Außenwohngruppen und im ambulant betreuten Wohnen.
Wohnen und Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft der Lebenshilfe Chemnitz e. V.:
- AWG Rößlerstraße
- AWG Talstraße
für weitere Informationen: Tel.: (0371) 2 81 40-0
Flyer
Wir versorgen Sie bedarfsgerecht und leisten professionelle Unterstützung und Hilfe.
Unsere Leistungen:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Verhinderungspflege
- Hauswirtschaft
- Beratungsleistungen
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Lange – Tel.: (0371) 2 81 40-40